Datenschutzhinweise
Die vorliegenden Datenschutzhinweise gelten für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Durchführung des Wettbewerbs INVENT a CHIP 2025 mit seinen Parts IaC-Quiz, IaC-Challenge und IaC-Camp mit Praxisphase. In Ergänzung hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzinformationen, die unter https://www.vde.com/de/datenschutz abrufbar sind.
1. Verantwortlicher
Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne ist:
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main
Tel.: +49 69 6308 0
Fax: +49 69 6308 9865
service@vde.com
(nachfolgend auch „VDE“ oder „wir“ genannt)
2. Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte des Verantwortlichen ist zu erreichen unter:
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Datenschutzbeauftragter
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main
Tel. +49 69 6308 0
datenschutz@vde.com
3. Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind Informationen, mit deren Hilfe eine Person bestimmbar ist, also Angaben, die zurück zu einer Person verfolgt werden können. Dazu gehören typischerweise der Name, die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer. Zudem sind aber auch rein technische Daten, die einer Person zugeordnet werden können, als personenbezogene Daten anzusehen.
4. Umfang und Zweck der Datenverarbeitung
Von den teilnehmenden Schüler*innen am Wettbewerb verarbeiten wir zunächst die nachfolgenden Daten:
- Anrede
- Vorname
- Nachname
- E-Mail-Adresse
- Schule
- Schulort
- Postleitzahl der Schule
- Jahrgangsstufe
- Bundesland
- Zugangsdaten
- Optional: einen Gruppencode
Der Gruppencode ist eine Zahlenfolge, die teilnehmenden Schüler*innen eventuell von ihrer Lehrkraft zugewiesen bekommen. Das Eingeben des Gruppencodes ist freiwillig. Durch Anklicken eines Zusatz-Button bestätigen die teilnehmenden Schüler*innen, dass sie der Weitergabe nachfolgender Daten an ihre Lehrkraft zustimmen:
- Ob sich ein/e teilnehmende/r Schüler*in registriert hat und beim IaC-Quiz aktiv ist.
- Ob ein/e teilnehmende/r Schüler*in das Quiz beendet und die erforderlichen Lösungen eingereicht hat.
- Die jeweils von dem/der teilnehmenden Schüler*in erreichte Punktzahl.
Die Lehrkraft bekommt nach Abschluss der Quiz-Wettbewerbsrunde eine Info mit allen über den Gruppencode teilnehmenden Schüler*innen ihrer Schule und über deren jeweils erreichte Punktzahl.
Beim IaC-Quiz bekommen die 50 Teilnehmenden mit den besten Einreichungen einen Gewinn gemäß den Teilnahmebedingungen. Wir informieren diese Personen (einschl. den Nachrückenden gem. der Teilnahmebedingungen).
Hierfür benötigen wir eine E-Mail-Adresse und für den Versand des Gewinns eine Versandadresse (Wohnort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz).
Im Falle eines Gewinns im Rahmen der IaC-Challenge werden wir von den Schüler*innen die nachfolgenden Daten erfragen:
- Adressdaten (Wohnort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz)
Diese Daten benötigen wir für den Versand des Gewinns und der Urkunde.
Im Falle der Auswahl für das IaC-Camp vom 08.05. bis 11.05.2025 in Hannover werden wir von den entsprechend der Teilnahmebedingungen ausgewählten Schüler*innen der IaC-Challenge die nachfolgenden Daten erfragen:
- Adressdaten (Wohnort, Postleitzahl, Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz)
- Telefonnummer
- Geburtsdatum
Die Adressdaten und Telefonnummer benötigen wir für die Kontaktaufnahme im Rahmen des IaC-Camps und die Abwicklung der weiteren Schritte zum Klären der Anreiseoptionen und für eventuelle Rückfragen oder Absprachen, die Organisation (mit ggf. erforderlicher Anmeldung) des Besuchs der Halbleiterfabrik sowie für den Versand der Urkunden. Das Geburtsdatum benötigen wir zur Verifizierung der Berechtigungen im Zusammenhang mit dem IaC-Camp.
Als zusätzliche Option haben die Schüler*innen die Möglichkeit (freiwillig und unabhängig vom Wettbewerb INVENT a CHIP),
sich während des Anmeldeprozesses
Informationen für den Erhalt von Informationen zu Veranstaltungen der Initiative
„Chipdesign Germany“, die speziell für Schüler*innen durchgeführt werden, zu entscheiden.
Chipdesign Germany ist ein ebenfalls vom BMBF gefördertes Netzwerk zur Förderung des
Chipdesigns in Deutschland. Die geplanten Veranstaltungen sind nicht Teil des IaC-Quiz,
der IaC-Challenge oder des IaC-Camps, sondern stellen eine inhaltliche Bereicherung für
die an INVENT a CHIP interessierten Schüler*innen dar.
Durch Ankreuzen eines zusätzlichen Kästchens stimmen die Schüler*innen dem Erhalt einer
einmaligen E-Mail der IaC-Projektleiterin mit Information zu Veranstaltungen der
Chipdesign Germany zu. Personenbezogene Daten der Schüler*innen werden weder an
Chipdesign Germany noch an Dritte weitergegeben.
Auch Lehrkräfte haben die Möglichkeit, sich bei INVENT a CHIP zu registrieren. Sie können dann mit ihren Schüler*innen am IaC-Quiz teilnehmen, zusätzliche Informationen zu INVENT a CHIP und zu Schulaktivitäten aus der VDE Gruppe erhalten oder sich dazu entscheiden, nur diese Informationen zu erhalten ohne eine aktive Teilnahme von Schüler*innen. Wenn sie sich registrieren möchten, verarbeiten wir folgende Daten:
- Anrede
- Vorname
- Nachname
- E-Mail-Adresse
- Name der Schule
- Postleitzahl und Ort der Schule
- Bundesland
- Zugangsdaten
- Optional: Gruppencode (wird dann auf Wunsch bei Registrierung automatisch generiert)
Diese Daten benötigen wir, um den Lehrkräften mithilfe des Gruppencodes Auswertungen zu ihren teilnehmenden Schüler*innen zukommen zu lassen. Im Fall des Schulpreisgewinnes werden wir die Lehrkräfte per E-Mail anschreiben und die Urkunde per Post zusenden (hierzu ist ein Gruppencode hilfreich, aber nicht zwingend).
Die Daten werden auch erhoben, sofern die Lehrkräfte ausschließlich Informationen zu INVENT a CHIP und weiteren Schulaktivitäten aus der VDE Gruppe wünschen.
Optional können registrierte Lehrkräfte die Zustimmung erteilen
- ihre Daten zum Wettbewerb INVENT a CHIP auch für die Folgejahren bis einschließlich des Jahres 2025 zu speichern. In diesem Fall müssen sie sich nicht jährlich neu registrieren und können lediglich auf Wunsch jährlich neue Gruppencodes für das laufende Wettbewerbsjahr anfordern.
- zum Erhalt weiterer Informationen zu INVENT a CHIP und aus der VDE Gruppe zu konkreten Schulaktivitäten.
5. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO.
Nach Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO können personenbezogene Daten verarbeitet werden, sofern dies für die Erfüllung eines Vertrages oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist. Mit der Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen kommt ein Vertragsverhältnis zustande. Dieses umfasst die Durchführung des Wettbewerbs, wie sie näher in den Teilnahmebedingungen beschrieben sind.
Nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO können personenbezogene Daten verarbeitet werden, sofern ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen vorliegt, ohne die Interessen oder Grundrechte der betroffenen Person zu verletzen. Ziel ist es, Schüler*innen für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik zu begeistern, Talente zu finden und zu fördern, um dadurch langfristig den Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und/oder Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken und weiter auszubauen.
Soweit Lehrkräfte eine Zustimmung zum Erhalt weiterer Informationen aus der VDE Gruppe zu konkreten Schulaktivitäten erteilt haben, verarbeiten wir diese Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO gestattet eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wenn eine Einwilligung zu der Verarbeitung personenbezogener Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke vorliegt.
6. Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Im Rahmen des Wettbewerbs werden die personenbezogenen Daten der registrierten Personen grundsätzlich durch uns verarbeitet. Einige personenbezogenen Daten müssen jedoch zum Zwecke der Bewertung und Ermittlung der Gewinner*innen an die Fachjury-Mitglieder übermittelt werden.
Einige Softwareapplikationen, die wir zur Datenverarbeitung einsetzen, werden von der VDE Services GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main gehostet. Die VDE Services GmbH handelt ausschließlich und allein in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen. Die VDE Services GmbH wird von uns regelmäßig kontrolliert. Die VDE Services GmbH ist ein Tochterunternehmen des VDE. Des Weiteren können externe Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister) beauftragt werden, die in unserem Auftrag und nach unserer Weisung handeln.
Innerhalb des VDE erhalten nur diejenigen internen Stellen die personenbezogenen Daten, die sie zur Aufgabenerfüllung benötigen.
Die Empfänger*innen personenbezogener Daten wählen wir sorgfältig aus und verpflichten diese zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Während des Wettbewerbs werden bewertungsrelevante Informationen, wie die Lösungen der Aufgaben IaC-Quiz und IaC-Challenge, dokumentiert und gespeichert. Diese Daten werden auf Servern unseres Dienstleisters, der Firma beh.digital GmbH, ausschließlich innerhalb der EU gespeichert und uns als Veranstalter zur Verfügung gestellt.
beh.digital GmbH handelt ausschließlich in unserem Auftrag und nach unseren Weisungen. Die dort gespeicherten Daten werden nach dem Abschluss des Wettbewerbs an den Veranstalter übertragen und gelöscht.
7. Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Eine Übersendung deiner personenbezogenen Daten an ein Drittland (Staat außerhalb der Europäischen Union) oder eine internationale Organisation ist nicht beabsichtigt.
Sollte der VDE oder einer unserer externen Dienstleister personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, wenn dafür eine rechtliche Grundlage vorliegt.
8. Speicherdauer
Wir löschen die Daten der Schüler*innen und Lehrkräfte grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Beendigung des Wettbewerbs. Bezüglich der Daten der Gewinner*innen bestehen gesetzliche (z. B. steuerrechtliche) Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren.
Bezüglich der Daten der Schulpreisgewinner*innen (mit der entsprechenden Lehrkraft als Ansprechpartner*in) bestehen gesetzliche (z. B. steuerrechtliche) Aufbewahrungsfristen von bis zu 10 Jahren.
Sollten die Lehrkräfte der Option der Aufrechterhaltung ihrer Registrierung bis zum Laufzeitende von INVENT a CHIP Ende 2025 zustimmen, löschen wir diese Daten (mit Ausnahme der Gewinner*innen s.o.) einen Monat nach Ende des Wettbewerbsjahres 2025.
Im Falle des Widerrufs der Datenspeicherung werden diese, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist besteht, zeitnah gelöscht.
9. Datensicherheit
Die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) vor Verlust und Veränderungen sowie unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt.
10. Rechte der Schüler*innen und Lehrkräfte
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen haben die Schüler*innen und Lehrkräfte das Recht, bezüglich der sie betreffenden personenbezogenen Daten bzw. Datenverarbeitungen Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung, Löschung und Einschränkung (Art. 16 bis 18 DSGVO) und Übertragung (Art. 20 DSGVO) bei uns zu verlangen.
Außerdem stehen ihnen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nach Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen Datenverarbeitungen zu. Erteilte Einwilligungen können jederzeit bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ganz oder zum Teil für die Zukunft widerrufen werden.
Zur Ausübung all dieser Rechte genügt eine E-Mail an: datenschutz@vde.com oder ein Schreiben an:
Datenschutzbeauftragter
VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
Merianstr. 28
63069 Offenbach am Main
Die Schüler*innen und Lehrkräfte haben zudem gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt, insbesondere gegen die DSGVO verstößt.
Anschrift Aufsichtsbehörde:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel. +49 611 1408-0
poststelle@datenschutz.hessen.de
11. Freiwilligkeit der Angaben von Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Schüler*innen sind nicht verpflichtet, uns diese Daten zur Verfügung zu stellen. Die Erhebung gewisser personenbezogener Daten ist allerdings erforderlich, da die Teilnahme am Wettbewerb INVENT a CHIP ohne diese Daten nicht möglich ist.
Auch für die Lehrkräfte gilt, dass die Bereitstellung ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Sie sind zudem nicht verpflichtet, uns diese Daten zur Verfügung zu stellen. Die Erhebung gewisser personenbezogener Daten ist allerdings erforderlich, wenn Sie mit Ihren Schüler*innen am Schulpreis teilnehmen und die Option der Gruppencodes nutzen möchten.
Stand: 31.01.2025